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   VG München, 31.05.2011 - M 1 K 10.6164   

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https://dejure.org/2011,66394
VG München, 31.05.2011 - M 1 K 10.6164 (https://dejure.org/2011,66394)
VG München, Entscheidung vom 31.05.2011 - M 1 K 10.6164 (https://dejure.org/2011,66394)
VG München, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - M 1 K 10.6164 (https://dejure.org/2011,66394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Pferdepension; Rückwirkendes Inkraftsetzen eines Bebauungsplans wegen fehlerhafter Bekanntmachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.03.2008 - 4 BN 5.08

    Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der (ursprünglichen)

    Auszug aus VG München, 31.05.2011 - M 1 K 10.6164
    bb) Einer erneuten Beschlussfassung durch den Stadtrat der Beklagten bedurfte es nicht, da der zu behebende Fehler auf der dem Satzungsbeschluss nachfolgenden Verfahrensstufe aufgetreten war (Stock in E/Z/B/K § 214 Abs. 4 RN 263; BVerwG v. 12.3.2008 Az. 4 BN 5/08 ).

    Nur wenn sich - im Ausnahmefall - die Verhältnisse so grundlegend geändert haben, dass der Bebauungsplan inzwischen einen funktionslosen Inhalt hat oder das ursprünglich unbedenkliche Abwägungsergebnis unhaltbar geworden ist, kommt eine Fehlerbehebung nicht mehr in Betracht (BVerwG v. 12.3.2008 a. a. O.).

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VG München, 31.05.2011 - M 1 K 10.6164
    Sie darf - jedenfalls von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind - nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (vgl. BVerwG v. 5.3.1999 Az. 4 B 5/99 ).
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Auszug aus VG München, 31.05.2011 - M 1 K 10.6164
    Wird der Bebauungsplan ohne inhaltliche Änderung nach Behebung eines Fehlers erneut bekannt gemacht, wird die Rügefrist nicht erneut in Gang gesetzt, sofern die Öffentlichkeit sich auf Grund der ersten Bekanntmachung verlässlich über den Inhalt des Plans informieren konnte (BVerwG v. 25.2.1997 Az. 4 NB 40/96 ; Stock in E/Z/B/K § 215 RN 39; Jäde/Dirnberger/Weiß Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, 6. Auflage 2010 § 215 RN 4).
  • VG München, 08.10.2019 - M 1 K 17.978

    Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans

    Je tiefer die Befreiung in das Interessengeflecht der Planung eingreift, desto eher liegt der Schluss auf eine Änderung der Planungskonzeption nahe, die nur im Wege der (Um-)Planung möglich ist (vgl. BVerwG, B.v. 19.5.2004 - 4 B 35/04 - juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 3.11.2010 - 15 B 08.2426 - juris Rn. 21; VG München, U.v. 31.5.2011 - M 1 K 10.6164 - juris Rn. 32).
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